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Erstbesuch – Befundaufnahme:

Um mit deiner Physiotherapie zu beginnen, benötigst du eine ärztliche Verordnung von deinem Allgemeinmediziner, Facharzt oder Spitalsarzt. Diese Verordnung solltest du vor der Therapie von deiner Krankenkasse bewilligen lassen und zu deinem Ersttermin mitnehmen. Die ÖGK und BVA haben bis voraus. 2027 die chefärztliche Bewilligung ausgesetzt, SVS und KVA-Verordnungen müssen weiterhin bewilligt werden.


Um dich bestmöglich behandeln zu können, findet in der ersten Therapieeinheit ein ausführliches Gespräch mit anschließender körperlicher Befundung statt. Dazu bringe bitte bereits vorliegende Befunde (aktuelle Röntgenbilder, Operationsprotokolle,…) sowie bequeme Bekleidung mit (Umkleide- und Duschmöglichkeiten sind vorhanden).

 

Rückerstattung des Therapiebetrages:

Als Wahltherapeutin verrechne ich nicht direkt mit der Krankenkasse. Am Ende der Therapie bekommst du eine Honorarnote, die du zusammen mit deiner Verordnung an deine Krankenkasse schickst. Gemäß den Tarifbestimmungen deiner Krankenkasse wird ein Teil deiner Therapiekosten zurückerstattet.

​Hier findest du die aktuellen Tarife: 

 

 

 

 

 

Wenn du zusätzlich versichert bist, hast du außerdem die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei deiner Zusatzversicherung einzureichen.

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